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   OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 B 522/09   

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https://dejure.org/2009,23691
OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 B 522/09 (https://dejure.org/2009,23691)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.11.2009 - 1 B 522/09 (https://dejure.org/2009,23691)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. November 2009 - 1 B 522/09 (https://dejure.org/2009,23691)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 67, § 146
    Vertretungszwang; Beschwerde; Begründungsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretungszwang bei der Einlegung einer Beschwerde; Zulässigkeit einer Beschwerde im Fall eines schuldhaften Ablaufs der Beschwerdebegründungsfrist

  • Judicialis

    VwGO § 67; ; VwGO § 146

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertretungszwang bei der Einlegung einer Beschwerde; Zulässigkeit einer Beschwerde im Fall eines schuldhaften Ablaufs der Beschwerdebegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 20.10.2005 - 1 BS 251/05

    Baugrenze, Baulinie, Rücksichtsnahmegebot, Abstandsflächen, Grenzbebauung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 B 522/09
    Hiernach ist für das Beschwerdeverfahren mangels substanzieller Darlegung einer konkreten Grundstückswertminderung durch die angegriffene Baugenehmigung auf den eine Art von Auffangwert (SächsOVG, Beschl. v. 20.10.2005 - 1 BS 251/05 - m. w. N.) darstellenden Betrag von 7.500 EUR - im Eilverfahren davon die Hälfte - abzustellen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2013 - 6 A 2244/12

    Zulässigkeit eines Antrags auf Zulassung der Berufung bei Nichtbeachtung des

    Ob die Rechtsprechung zum Zivilprozessrecht, wonach die durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt vorgenommene Prozesshandlung durch einen postulationsfähigen Bevollmächtigten genehmigt werden kann, wobei bei fristgebundenen Prozesshandlungen die Genehmigung vor Fristablauf erklärt werden muss, BGH, Urteil vom 7. Juni 1990 - III ZR 142/89 -, BGHZ 111, 339 ff. = juris Rdnr. 19, m.w.N., auf die hier fragliche Konstellation übertragen werden kann, dass das Rechtsmittel nicht von einem Rechtsanwalt, sondern von einer natürlichen Person ohne Befähigung zum Richteramt eingelegt worden ist, so BFH, Beschluss vom 12. Dezember 2003 - V B 256/02 -, juris Rdnr. 7, und Beschluss vom 30. Oktober 1998 - III B 24/98 -, juris Rdnr. 6; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 4. Januar 2010 - 7 CS 09.2920 , juris Rdnr. 4, sowie Sächs. OVG, Beschluss vom 26. November 2009 - 1 B 522/09 -, juris Rdnr. 2, bedarf damit keiner Entscheidung.
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